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Zu Ihrer Information: Folgende, unserer Tiernahrungsmittel sind 100% Bio-Erzeugnisse und natürlich in Lebensmittelqualität:
Auenlands Bio Hundenahrung Dosennahrung: Bio-Huhn mit Reis und Möhren 400g und 200g Bio-Festtagsschmaus 400g und 200g Auenlands Bio Hundepoppies Bio-Dinkelpoppies Bio-Hirsepoppies Auenlands Hundeflocken-Mischungen zur Dosenergänzung Bio-Apfelmüsli & Bio-Powermüsli Auenlands Bio-Flocken zur Dosenergänzung Bio-Haferflocken Bio-Dinkelflocken Bio-Reisflocken Auenlands Bio-Öle Bio-Nachtkerzenöl Bio-Schwarzkümmelöl Auenlands Nahrungsergänzung Bio-Hundekräuter Auenlands Gesunde Leckerlis Bio-Dinkelherzerl Bio-Gemüsehäschen Bio-Knusper Sternchen Bio-Hundeglück Keksmischung Bio-Klapperkekse Bio-Gimlis ( die Zwerge aus dem Auenland)
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Die Genehmigung zur Verwendung eines Siegels wird vom Herausgeber reglementiert und ist an die Einhaltung gewisser Standards und Auflagen geknüpft. Die Einhaltung der Kriterien durch die Erzeuger soll durch eine Dokumentationspflicht sowie regelmäßige Entnahme und Untersuchung von Warenproben gewährleistet werden. Überwacht wird die Einhaltung der Bestimmungen für alle Bio-Produkte in der EU durch die jeweils zuständige Öko-Kontrollstelle.
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Demnach dürfen Bio-zertifizierte Tiernahrungsmittel
* nicht zur Konservierung radioaktiv bestrahlt werden, * nicht durch und mit gentechnisch veränderte/n Organismen erzeugt werden, * nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und * nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden, * jedoch bis zu 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten - das aber nur auf in der Verordnung im Anhang VI c gelistete Rohstoffe begrenzt, die weltweit nicht in Bio-Qualität zu bekommen sind!
Weitere Inhalte der EG Öko-VO: die Verwendung von Zusatz- und Hilfsstoffen bei verarbeiteten Produkten ist stark (durch Anhang VI a und b) eingegrenzt - Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind ebenfalls wie Emulgatoren nicht erlaubt. Die Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng, chargenbezogen kontrolliert. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist verboten
Die Bio-Zertifizierung kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen. Darüber hinaus gibt es private Label, die erweiterte, teilweise strengere Anforderungen stellen. (Im Artikel zur ökologischen Landwirtschaft findet sich ein Vergleich der Richtlinien beider Zertifizierungsmethoden.) Die privaten Standards wie Demeter, BioKreis oder Naturland sind in der Tat mit strengeren Anforderungen verbunden. Jedoch liegen jedem Standard als Zertifizierungsgrundlage die Anforderungen der EG Bio-VO zugrunde. Das heißt die Produkte müssen nach der EG Bio-VO zertifiziert sein und zusätzlich die Standards der Verbände erfüllen, um auch ein Verbandszertifikat zu erlangen. Eine Verbandszertifizierung ist ohne eine Bio-Zertifizierung nicht möglich. Hinweis: Heimtierfutter unterliegt grundsätzlich ab dem 1.1.2009 auch dem gesetzlichen Rahmen der EG-ÖKO-Verordnung und der gesetzlichen Kontrollpflicht, eine Kennzeichnung mit Bio-Hinweisen ist jedoch nur zulässig, wenn die Herstellung nach anerkannten privaten Standards oder einzelstaatlichen Regeln erfolgt.
Das bedeutet konkret dass eine Vermarktung von Heimtierfuttermitteln mit Hinweisen auf den ökologischen Landbau nur dann zulässig ist, wenn sich das Unternehmen dem Kontrollverfahren gem. EG-ÖKO-VO angeschlossen hat.
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